BEEIDIGTE/BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN
Unsere vereidigten Übersetzer unterstützen Sie bei administrativen Vorgängen.
Beeidigte Übersetzungen
Eine beeidigte oder beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem beim Amtsgericht vereidigten Übersetzer erstellt wurde.
Unsere vereidigten Übersetzer setzen ihren Stempel unter das Dokument, das sie persönlich übersetzt haben.
Eine beglaubigte Übersetzung wird somit bei Gerichten und Behörden als offizielles Dokument anerkannt.
Beeidigte / beglaubigte Übersetzungen sind für zahlreiche Verwaltungsunterlagen erforderlich, wie z.B. für standesamtliche Dokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde …), Auszüge von Texten der IHK, Gerichtsurteile, Zeugnisse, usw.
Fristen für beglaubigte / beeidigte Übersetzungen sind etwas länger, denn wir sind verpflichtet, Ihnen das Original der Übersetzung mit dem Stempel und der Unterschrift des Übersetzers per Post zuzustellen.
Im Rahmen internationaler Gepflogenheiten sind in den folgenden Fällen beeidigte / beglaubigte Übersetzungen von offiziellen Unterlagen, die in einer anderen Sprache ausgestellt worden sind, erforderlich :
- Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft
- Zurückerlangen der belgischen Staatsbürgerschaft
- Adoptionen im Ausland
- Adoptionen ausländischer Kinder
- polizeiliches Führungszeugnis
- medizinische Atteste
- Namenswechsel
- im Ausland abgeschlossene Eheverträge
- Todesfälle im Ausland
- Scheidungen im Ausland
- Anerkennung von Zeugnissen und Diplomen für ein Studium im Ausland
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Zeugnissen und Diplomen
- Eheschließungen im Ausland
- Eheschließungen mit einem ausländischen Staatsbürger in Belgien
- Geburten im Ausland
- Erbschaften / Nachlässen im Ausland
- Eintragungen in das Nationale Belgische Register
- Erhalt der belgischen Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung